Informationen zur Sperrmüllabfuhr

Die genauen Abfuhrtermine erfahren Sie im Müllkalender.

Der Sperrmüll ist ab 6.00 Uhr am Straßenrand zur Abholung bereitzulegen.

Zum Sperrmüll gehören:

Sperrige Hausratsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe (nicht Menge) nicht in den Restmüll passen z.B. Matratzen, Koffer, Sofas, Sessel, Ski, Stühle, Teppiche (zusammengerollt und gebunden) Teppichleisten, Zelt (ohne Gestänge), Kunststoff-Wäschekörbe u. ä., wobei Einzelteile eine Länge von 1,70 m und ein Gewicht von 70 kg nicht überschreiten dürfen. Es werden nur haushaltsübliche Mengen (1 – 2 m³) mitgenommen.

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  1. Wieder verwertbare Altstoffe, z. B. Papier, Kartonagen gehören in die Papiertonnen, Glas gehört in die Glascontainer, Verpackungen mit oder ohne grünen Punkt gehören in den gelben Sack.
  2. Grünabfälle, z. B. Schnittgut, Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub usw. gehören in die Biotonne oder auf ihren Kompost.
  3. Sämtliche Teile, die von Bau- bzw. Umbauarbeiten herrühren, wie Holzgebälk, Fenster, Türen, Isolierplatten usw.
  4. Elektronikschrott, hierzu gehören auch Waschmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Elektro-Haushaltskleingeräte, werden gesondert abgefahren.
  5. Haushaltskühlgeräte werden gesondert abgefahren.
  6. Problemmüll, z. B. Farben, Lösungsmittel, Batterien etc. sind zu den Sammelfahrzeugen zu bringen.
  7. Altholz, z. B. Zimmertüren. Altholz wird gesondert abgefahren.
  8. Altmetall (Schrott) wird gesondert abgefahren.
  9. Sperrmüll aus Gewerbebetrieben.
  10. Autoreifen.
  11. Abfälle, die von der Größe in den Restmülleimer passen.
  12. Renovierungsmaterial (Fußbodenteppich der verlegt war, Parkett, Laminat)