06.06.2023
Informationen zu digital eingereichten Bauanträgen
Wir möchten informieren, dass bei digital eingereichten Bauanträgen stets die E-Mail-Adresse der Bauherrschaft zwingend mit anzugeben ist. Diese wird benötigt, um sich u. a. bei Rückfragen an die Bauherrschaft wenden zu können oder aber auch um die Baugenehmigung auf digitalem Weg dem Antragsteller zukommen zu lassen. Die alleinige Angabe der E-Mail-Adresse des Architekten/Planverfassers ist nicht ausreichend.